Garten der Sternenkinder 

Die Grabstätte “Garten der Sternenkinder” auf dem Kirchenfriedhof der Elisabethgemeinde an der Karl-Kellner-Straße wurde am Freitag, 29. April 2011 eingeweiht.

Sternenkinder verdienen einen würdevollen Abschied
“Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, wird es dir sein, als lachten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache. Du allein wirst Sterne haben, die lachen können.”
 

Grabfeld für Sammelbestattungen von nicht beisetzungspflichtigen Föten geplant

Fehl-, Früh- oder Totgeburt sind auch heute, trotz bester medizinischer Vorsorge, keine Seltenheit. Zehn bis zwanzig Prozent aller klinisch diagnostizierten Schwangerschaften enden vorzeitig mit einer Fehlgeburt. Etwa 30 Prozent aller Frauen sind in ihrem Leben von einer oder mehreren Fehlgeburten betroffen. Dies passiert für die betroffenen Mütter und Väter in der Regel unerwartet, ist psychisch oft belastend, denn es bedeutet das abrupte Ende von Hoffnungen, Erwartungen und Phantasien in Bezug auf ein zukünftiges Kind. Eltern, die ein „noch nicht geborenes Kind“ verlieren, erleben oft eine längere Zeit der Trauer. Sie benötigen Zeit, um damit fertig zu werden. Die Form der Trauer kann nach einer Fehlgeburt oder einer Totgeburt sehr unterschiedlich sein und unterschiedlich lang andauern. Viele betroffene Frauen und Eltern bleiben jedoch oft in ihrer Trauer für sich, denn im Gegensatz zu den Trauerritualen nach dem Verlust einer nahestehenden Person existieren keine sozial anerkannten Verhaltensweisen für die Bewältigung früher Schwangerschaftsverluste.

Kinder unter 500 Gramm Körpergewicht sind in Deutschland nicht bestattungspflichtig. Diese Säuglinge werden bislang weder in den Personenstandsbüchern (PStG) beurkundet, also etwa in das Familienbuch mit aufgenommen, noch werden sie statistisch erfasst. Entsprechend besteht für diese Föten auch kein Namensrecht. Sie sind geboren – aber offiziell existieren sie nicht.

Die Gesetze der Länder sehen vor, dass die nicht bestattungspflichtigen Fehlgeburten “unverzüglich hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend, beseitigt werden“ (Beseitigungspflicht). So werden sie häufig entsorgt – zusammen mit anderen menschlichen Geweberesten wie amputierten Gliedmaßen, Organen oder Blutkonservenresten („Gewebereste mit Kinderteilen“). Was viele aber gar nicht wissen: Generell haben die Eltern einen Anspruch auf eine Bestattung! Nicht selten erfahren sie jedoch von den Ärzten gar nichts davon oder die Bestattung auf dem gemeindlichen Friedhof wird mit eben dem Verweis auf das PStG verwehrt.

Jetzt hat sich eine Gruppe engagierter Langenhagener zusammengefunden, die ein gemeinsames Ziel hat: „Wir möchten mit einer Grabstätte für sogenannte Sternenkinder betroffenen Müttern und Vätern einen geschützten Ort für ihre Trauer und ihren Schmerz geben, an dem sie ihren Verlust bewältigen können! Uns ist es wichtig, dass nicht bestattungspflichtige Föten von Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüchen in Langenhagen nicht mehr wie Abfall entsorgt werden, sondern ein würdiges Begräbnis erhalten!“

Anfang des Jahres 2010 trafen sich in der Elisabethkirche zum ersten Mal an diesem Thema interessierte Bestatter, Friedhofsgärtner und Steinmetze gemeinsam mit Kirchenvertretern und einer Mitarbeiterin der Paracelsusklinik. Das gemeinsame Ziel war die Erarbeitung eines Konzeptes für die Planung, Errichtung und Finanzierung einer Kindergrabstelle für nichtbestattungspflichtige Föten und der sich daran anschließenden Pflege und Betreuung der Grabstätte.

Auf dem Kirchenfriedhof der Elisabethgemeinde wird künftig eine Grabstelle von rund 40 Quadratmetern, bestehend aus 15 Grabfeldern, entstehen. Einmal im Jahr wird hier mit seelsorgerischer Begleitung eine Trauerfeier mit anschließender Sammelbestattung stattfinden.

Das komplett bepflanzte Sammelgrabfeld wird ein zentrales Denkmal mit einem Engelmotiv (hergestellt von Steinbildhauer Uwe Spiekermann) sowie drei Sitzelemente erhalten. Zusätzlich sollen sechs Kindergräber für Einzelbestattungen ermöglicht werden. Trauernde dürfen ausdrücklich auf allen Pflanzflächen Trauerelemente wie Vasen, Leuchten, Gestecke, aber auch Windräder und Kinderspielzeug in angemessener Größe und Menge ablegen, da die Trauerrituale möglichst nicht eingegrenzt werden sollten.

Von Anfang an stand für alle an diesem Vorhaben Beteiligten fest: Die Beisetzungen in einer Sammelgrabstätte sollen für die Eltern kostenfrei sein. Die Kosten für Grabnutzung und Kapelle übernimmt die Elisabethkirchengemeinde und die Paracelsusklinik wird sich um die Aufbewahrung und Kühlung der Föten kümmern. Um Unterhalt und Pflege der Grabstätte nachhaltig sichern zu können, haben sich Friedhofsgärtnerin Birgit Ehlers-Ascherfeld und Bestatter Norbert Naethe jr. in einer privaten Initiative zusammengetan, um eine Stiftung für die “Sternenkinder”- Grabstätte ins Leben zu rufen. Diese Stiftung wird eine Unterstiftung der Langenhagener “Wir helfen” Stiftung sein. Für ihre Idee konnten die beiden Langenhagener auch den Vorstand des Wirtschaftsclubs gewinnen, der sich entschied, den Spendenerlös des großen Familienfestes, das am Sonntag, 12. September 2010 im Weiherfeld stattfand, als Grundstock für die Stiftungsgründung zur Verfügung zu stellen.

September 2010

Daniela Thiele

Öffentlichkeitsreferentin des Kirchenkreises Burgwedel-Langenhagen

Weiterführende Informationen zu der Stiftung finden Sie unter
http://www.sternenkinder-langenhagen.de/

 

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